Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg

selbstständige und unabhängige Kollegialgremien

Im Land Brandenburg sind derzeit 11 Gutachterausschüsse in den Landkreisen, drei Gutachterausschüsse in den kreisfreien Städten und zwei Gutachterausschüsse für benachbarte Gebietskörperschaften tätig.

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg

selbstständige und unabhängige Kollegialgremien

Im Land Brandenburg sind derzeit 11 Gutachterausschüsse in den Landkreisen, drei Gutachterausschüsse in den kreisfreien Städten und zwei Gutachterausschüsse für benachbarte Gebietskörperschaften tätig.

  • Wer sind wir

    Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind Einrichtungen des Landes Brandenburg, die für einen Zuständigkeitsbereich, wie zum Beispiel für einen Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder auch für benachbarte Gebietskörperschaften, gebildet wurden. Ihre Geschäftsstellen sind bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Landkreise oder kreisfreien Städte eingerichtet. Im Land Brandenburg sind derzeit 11 Gutachterausschüsse in den Landkreisen, drei Gutachterausschüsse in den kreisfreien Städten und zwei Gutachterausschüsse für benachbarte Gebietskörperschaften tätig.

    Die Gutachterausschüsse sind selbständige und unabhängige Kollegialgremien. Die oder der Vorsitzende und die weiteren ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter werden jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren durch das Ministerium des Innern und für Kommunales nach Anhörung der jeweiligen Gebietskörperschaft bestellt. Alle Mitglieder verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über besondere Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung. Den Vorsitz führen in der Regel die Leiterinnen und Leiter der Kataster- und Vermessungsämter.

    Für den Bereich des Landes Brandenburg wurde zudem ein Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte gebildet. Der Obere Gutachterausschuss hat keine Fachaufsichts- oder Weisungsbefugnis gegenüber den regionalen Gutachterausschüssen. Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses ist beim Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) eingerichtet.

    Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind Einrichtungen des Landes Brandenburg, die für einen Zuständigkeitsbereich, wie zum Beispiel für einen Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder auch für benachbarte Gebietskörperschaften, gebildet wurden. Ihre Geschäftsstellen sind bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Landkreise oder kreisfreien Städte eingerichtet. Im Land Brandenburg sind derzeit 11 Gutachterausschüsse in den Landkreisen, drei Gutachterausschüsse in den kreisfreien Städten und zwei Gutachterausschüsse für benachbarte Gebietskörperschaften tätig.

    Die Gutachterausschüsse sind selbständige und unabhängige Kollegialgremien. Die oder der Vorsitzende und die weiteren ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter werden jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren durch das Ministerium des Innern und für Kommunales nach Anhörung der jeweiligen Gebietskörperschaft bestellt. Alle Mitglieder verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über besondere Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung. Den Vorsitz führen in der Regel die Leiterinnen und Leiter der Kataster- und Vermessungsämter.

    Für den Bereich des Landes Brandenburg wurde zudem ein Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte gebildet. Der Obere Gutachterausschuss hat keine Fachaufsichts- oder Weisungsbefugnis gegenüber den regionalen Gutachterausschüssen. Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses ist beim Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) eingerichtet.

Aufgaben der Gutachterausschüsse

Markttransparenz erzeugen

Die Gutachterausschüsse haben auf der Basis von Marktbeobachtung für eine umfassende und für den Grundstücksmarkt unverzichtbare Markttransparenz zu sorgen. Die allgemeine Marktransparenz wird insbesondere durch Marktaufklärung mittels aus der Kaufpreissammlung abgeleiteter Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktberichte erreicht, die einzelfallbezogene Markttransparenz durch Erstattung individueller Verkehrswertgutachten.

Aufgaben der Gutachterausschüsse

Markttransparenz erzeugen

Die Gutachterausschüsse haben auf der Basis von Marktbeobachtung für eine umfassende und für den Grundstücksmarkt unverzichtbare Markttransparenz zu sorgen. Die allgemeine Marktransparenz wird insbesondere durch Marktaufklärung mittels aus der Kaufpreissammlung abgeleiteter Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktberichte erreicht, die einzelfallbezogene Markttransparenz durch Erstattung individueller Verkehrswertgutachten.

  • Aufgaben der Gutachterausschüsse sind:

    • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
    • Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten
    • Beobachtungen und Analysen des Grundstücksmarktes und Erarbeitung des jährlichen Grundstücksmarktberichtes
    • Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung, über Bodenrichtwerte und über vereinbarte Nutzungsentgelte
    • Erstattung von Gutachten
    • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
    • Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten
    • Beobachtungen und Analysen des Grundstücksmarktes und Erarbeitung des jährlichen Grundstücksmarktberichtes
    • Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung, über Bodenrichtwerte und über vereinbarte Nutzungsentgelte
    • Erstattung von Gutachten
  • Aufgaben des Oberen Gutachterausschusses sind:

    • Erarbeitung des Grundstücksmarktberichts für den Bereich des Landes Brandenburg
    • Erstattung von Obergutachten auf Antrag eines Gerichts oder einer Behörde in einem gesetzlichen Verfahren
    • Daten von Objekten, die bei den Gutachterausschüssen nur vereinzelt vorhanden sind, sammeln, auswerten und in landesweiten Übersichten und Analysen bereitstellen
    • im Einvernehmen mit den Vorsitzenden der Gutachterausschüsse verbindliche Standards für die überregionale Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten festlegen
    • Empfehlungen zu besonderen Problemen der Wertermittlung abgeben
    • Erarbeitung des Grundstücksmarktberichts für den Bereich des Landes Brandenburg
    • Erstattung von Obergutachten auf Antrag eines Gerichts oder einer Behörde in einem gesetzlichen Verfahren
    • Daten von Objekten, die bei den Gutachterausschüssen nur vereinzelt vorhanden sind, sammeln, auswerten und in landesweiten Übersichten und Analysen bereitstellen
    • im Einvernehmen mit den Vorsitzenden der Gutachterausschüsse verbindliche Standards für die überregionale Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten festlegen
    • Empfehlungen zu besonderen Problemen der Wertermittlung abgeben

Grundstücksmarktberichte

jährliche Information über das Geschehen am Grundstücksmarkt

Der Grundstücksmarktbericht des jeweiligen Gutachterausschusses gibt einen fundierten Einblick in das Geschehen am Grundstücksmarkt.

Grundstücksmarktberichte

jährliche Information über das Geschehen am Grundstücksmarkt

Der Grundstücksmarktbericht des jeweiligen Gutachterausschusses gibt einen fundierten Einblick in das Geschehen am Grundstücksmarkt.

  • Informationen zum Produkt

    Der Grundstücksmarktbericht der Gutachterausschüsse gibt einen fundierten Einblick in das Geschehen am Grundstücksmarkt. Er informiert über Tendenzen sowie Umsatz- und Preisentwicklungen im Land Brandenburg und bildet die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten ab. Somit werden Informationen zum Geschehen auf dem Grundstücksmarkt des zurückliegenden Jahres im Land Brandenburg und einzelnen Regionen für alle Interessierten bereitgestellt.

    Basis für diesen jährlich neu erscheinenden Bericht sind statistische Auswertungen der beurkundeten Grundstückskaufverträge, die von den Notaren an die Gutachterausschüsse übersandt werden. Durch grafische Darstellungen von Umsatz- und Preisentwicklungen der vorangegangenen Jahre wird eine hohe Anschaulichkeit der Marktentwicklung ermöglicht und somit der Grundstücksmarkt transparent gestaltet. Grundstücksmarktberichte werden von den einzelnen Gutachterausschüssen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich und vom Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Land Brandenburg herausgegeben.

    Grundstücksmarktberichte enthalten wichtige Informationen, insbesondere über

    • die Umsatzentwicklung,
    • die Preisentwicklung am Grundstücksmarkt,
    • die Durchschnittspreise für unbebaute und bebaute Grundstücke,
    • sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten wie z.B. Umrechnungskoeffizienten, Indexreihen, Marktanpassungsfaktoren, Vergleichsfaktoren.

    Produktangebot Grundstücksmarktbericht

    Angeboten werden die Grundstücksmarktberichte kostenfrei als PDF-Abruf für

    • das Land Brandenburg
    • bzw. für die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

    Bei der Bereitstellung der Grundstücksmarktberichte in gedruckter Form, werden Entgelte in der Höhe der entsprechenden Gebühren in der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung (BbgGAGebO) vom 01. Dezember 2022 (GVBl. II, Nr. 61) in der jeweils geltenden Fassung erhoben.

    Der Grundstücksmarktbericht der Gutachterausschüsse gibt einen fundierten Einblick in das Geschehen am Grundstücksmarkt. Er informiert über Tendenzen sowie Umsatz- und Preisentwicklungen im Land Brandenburg und bildet die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten ab. Somit werden Informationen zum Geschehen auf dem Grundstücksmarkt des zurückliegenden Jahres im Land Brandenburg und einzelnen Regionen für alle Interessierten bereitgestellt.

    Basis für diesen jährlich neu erscheinenden Bericht sind statistische Auswertungen der beurkundeten Grundstückskaufverträge, die von den Notaren an die Gutachterausschüsse übersandt werden. Durch grafische Darstellungen von Umsatz- und Preisentwicklungen der vorangegangenen Jahre wird eine hohe Anschaulichkeit der Marktentwicklung ermöglicht und somit der Grundstücksmarkt transparent gestaltet. Grundstücksmarktberichte werden von den einzelnen Gutachterausschüssen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich und vom Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Land Brandenburg herausgegeben.

    Grundstücksmarktberichte enthalten wichtige Informationen, insbesondere über

    • die Umsatzentwicklung,
    • die Preisentwicklung am Grundstücksmarkt,
    • die Durchschnittspreise für unbebaute und bebaute Grundstücke,
    • sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten wie z.B. Umrechnungskoeffizienten, Indexreihen, Marktanpassungsfaktoren, Vergleichsfaktoren.

    Produktangebot Grundstücksmarktbericht

    Angeboten werden die Grundstücksmarktberichte kostenfrei als PDF-Abruf für

    • das Land Brandenburg
    • bzw. für die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

    Bei der Bereitstellung der Grundstücksmarktberichte in gedruckter Form, werden Entgelte in der Höhe der entsprechenden Gebühren in der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung (BbgGAGebO) vom 01. Dezember 2022 (GVBl. II, Nr. 61) in der jeweils geltenden Fassung erhoben.

Kaufpreissammlung

Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse

Die wichtigste Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung.

Kaufpreissammlung

Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse

Die wichtigste Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung.

  • Informationen zum Produkt

    Die wichtigste Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Abgeschlossene Kaufverträge über ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht werden von den Notaren als Abschrift an die Gutachterausschüsse übersandt. In den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse werden die Abschriften der Kaufverträge ausgewertet und in einer Kaufpreissammlung erfasst. Dabei werden die Vertrags- und Ordnungsmerkmale übernommen und durch Bauleitpläne, Mitteilungen der Gemeinden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen sowie Fragebögen an die Eigentumsparteien ergänzt. Die Daten aus den Kaufverträgen werden in anonymisierter Form geführt, sodass keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten möglich sind.

    Die Kaufpreissammlung steht nur den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle zur Verfügung. Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann einzelfallbezogen erteilt werden.

    Die Kaufpreissammlung dient im Wesentlichen der Erzeugung einer allgemeinen Markttransparenz über statistische Auswertungen, Ableitung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten und einzelfallbezogener Verkehrswertermittlung.

    Die wichtigste Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Abgeschlossene Kaufverträge über ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht werden von den Notaren als Abschrift an die Gutachterausschüsse übersandt. In den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse werden die Abschriften der Kaufverträge ausgewertet und in einer Kaufpreissammlung erfasst. Dabei werden die Vertrags- und Ordnungsmerkmale übernommen und durch Bauleitpläne, Mitteilungen der Gemeinden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen sowie Fragebögen an die Eigentumsparteien ergänzt. Die Daten aus den Kaufverträgen werden in anonymisierter Form geführt, sodass keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten möglich sind.

    Die Kaufpreissammlung steht nur den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle zur Verfügung. Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann einzelfallbezogen erteilt werden.

    Die Kaufpreissammlung dient im Wesentlichen der Erzeugung einer allgemeinen Markttransparenz über statistische Auswertungen, Ableitung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten und einzelfallbezogener Verkehrswertermittlung.

Bodenrichtwerte

wichtigstes Element zur Herstellung allgemeiner Markttransparenz

Bodenrichtwerte sind gute Ausgangswerte zur Marktorientierung und zur Ermittlung von individuellen Grundstückswerten.

Bodenrichtwerte

wichtigstes Element zur Herstellung allgemeiner Markttransparenz

Bodenrichtwerte sind gute Ausgangswerte zur Marktorientierung und zur Ermittlung von individuellen Grundstückswerten.

  • Informationen zum Produkt

    Wichtigstes Element zur Herstellung allgemeiner Markttransparenz ist die regelmäßige Ermittlung und Bekanntmachung von Bodenrichtwerten als Grundlage für Wertermittlungen aller Art, für steuerliche Zwecke und für den Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) gemäß § 196 BauGB.

    Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er wird auf der Grundlage der Kaufpreissammlung – auch für bebaute Grundstücke – unter der Annahme des unbebauten Zustandes ermittelt und ist bezogen auf den Quadratmeter der Grundstücksfläche. Bodenrichtwerte sind gute Ausgangswerte zur Marktorientierung und zur Ermittlung von individuellen Grundstückswerten. Erläuterungen zur Darstellung der Bodenrichtwerte können in den "Erläuterungen und Legenden zu den Bodenrichtwerten" eingesehen werden.

    Neben den turnusmäßig zum 31. Dezember bzw. seit 01.01.2022 zum 01. Januar eines jeden Jahres zu ermittelnden (allgemeinen) Bodenrichtwerten, ermitteln die Gutachterausschüsse auf Antrag der Gemeinde auch besondere Bodenrichtwerte in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen. Diese unterscheiden sich von den allgemeinen Bodenrichtwerten im Verfahrensgebiet vor allem durch eine größere Dichte, in der Regel jedoch auch im Wertermittlungsstichtag.

    Im Bodenrichtwert-Portal BORIS Land Brandenburg erhalten Sie kostenfrei Informationen zu den Bodenrichtwertzonen und den Bodenrichtwerten für Bauland sowie Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Auskunft über Bodenrichtwerte erhalten Interessierte entweder schriftlich auf Antrag oder mündlich in der jeweiligen zuständigen Geschäftsstelle.

    Wichtigstes Element zur Herstellung allgemeiner Markttransparenz ist die regelmäßige Ermittlung und Bekanntmachung von Bodenrichtwerten als Grundlage für Wertermittlungen aller Art, für steuerliche Zwecke und für den Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) gemäß § 196 BauGB.

    Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er wird auf der Grundlage der Kaufpreissammlung – auch für bebaute Grundstücke – unter der Annahme des unbebauten Zustandes ermittelt und ist bezogen auf den Quadratmeter der Grundstücksfläche. Bodenrichtwerte sind gute Ausgangswerte zur Marktorientierung und zur Ermittlung von individuellen Grundstückswerten. Erläuterungen zur Darstellung der Bodenrichtwerte können in den "Erläuterungen und Legenden zu den Bodenrichtwerten" eingesehen werden.

    Neben den turnusmäßig zum 31. Dezember bzw. seit 01.01.2022 zum 01. Januar eines jeden Jahres zu ermittelnden (allgemeinen) Bodenrichtwerten, ermitteln die Gutachterausschüsse auf Antrag der Gemeinde auch besondere Bodenrichtwerte in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen. Diese unterscheiden sich von den allgemeinen Bodenrichtwerten im Verfahrensgebiet vor allem durch eine größere Dichte, in der Regel jedoch auch im Wertermittlungsstichtag.

    Im Bodenrichtwert-Portal BORIS Land Brandenburg erhalten Sie kostenfrei Informationen zu den Bodenrichtwertzonen und den Bodenrichtwerten für Bauland sowie Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Auskunft über Bodenrichtwerte erhalten Interessierte entweder schriftlich auf Antrag oder mündlich in der jeweiligen zuständigen Geschäftsstelle.