Liegenschaftszinssätze für das Land Brandenburg
Der Obere Gutachterausschuss hat die folgenden Liegenschaftszinssätze für das Land Brandenburg zur Verwendung im Ertragswertverfahren nach §§ 27 bis 34 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt und beschlossen:
Der Obere Gutachterausschuss hat die folgenden Liegenschaftszinssätze für das Land Brandenburg zur Verwendung im Ertragswertverfahren nach §§ 27 bis 34 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt und beschlossen:
Die Liegenschaftszinssätze der früheren Jahre sind in den jeweiligen Grundstücksmarktberichten des Landes Brandenburg zu finden.
Die Liegenschaftszinssätze der früheren Jahre sind in den jeweiligen Grundstücksmarktberichten des Landes Brandenburg zu finden.