Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

Gutachten der Gutachterausschüsse gemäß § 193 des Baugesetzbuches (BauGB) oder anderer Rechtsnormen sind Wertermittlungen für einzelne Objekte. Nach Antrag für ein Gutachten werden diese erstattet, insbesondere über:

  • den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken,
  • die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensnachteile,
  • die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau nach § 5 Bundeskleingartengesetz,
  • das ortsübliche Nutzungsentgelt für vergleichbar genutzte Grundstücke nach § 7 Nutzungsentgeltverordnung.

Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

Gutachten der Gutachterausschüsse gemäß § 193 des Baugesetzbuches (BauGB) oder anderer Rechtsnormen sind Wertermittlungen für einzelne Objekte. Nach Antrag für ein Gutachten werden diese erstattet, insbesondere über:

  • den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken,
  • die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensnachteile,
  • die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau nach § 5 Bundeskleingartengesetz,
  • das ortsübliche Nutzungsentgelt für vergleichbar genutzte Grundstücke nach § 7 Nutzungsentgeltverordnung.