Gebäudefaktoren für das Land Brandenburg
Der Obere Gutachterausschuss hat die folgenden Gebäudefaktoren für das Land Brandenburg zur Verwendung im Vergleichsverfahren insbesondere nach § 183 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelt und beschlossen:
Der Obere Gutachterausschuss hat die folgenden Gebäudefaktoren für das Land Brandenburg zur Verwendung im Vergleichsverfahren insbesondere nach § 183 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelt und beschlossen: