Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke
- Erschienen amDer Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat nach § 196 Abs. 2 BauGB insgesamt 6 neue Bodenrichtwerte und mehrere Zonenänderungen auch rückwirkend zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 beschlossen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den PDF-Dokumenten im unteren Downloadbereich oder im Menüpunkt Bodenrichtwerte – Steuerliche Bodenrichtwerte – für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Wokrejs Górne Błota-Łužyca und für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa/.