Vergleichsfaktoren 2022

- Erschienen am 20.02.2024

Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landes Brandenburg hat Gebäudefaktoren für Einfamilienhausgrundstücke zur Verwendung im Vergleichsverfahren insbesondere nach § 183 Abs. 2 des Bewertungsgesetztes (BewG) ermittelt.

Nähere Informationen finden Sie unter Marktinformationen - Daten für die Wertermittlung - Vergleichsfaktoren oder unter Downloads.