Vergleichsfaktoren 2022
- Erschienen amDer Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landes Brandenburg hat Gebäudefaktoren für Einfamilienhausgrundstücke zur Verwendung im Vergleichsverfahren insbesondere nach § 183 Abs. 2 des Bewertungsgesetztes (BewG) ermittelt.
Nähere Informationen finden Sie unter Marktinformationen - Daten für die Wertermittlung - Vergleichsfaktoren oder unter Downloads.