Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke

- Erschienen am 20.02.2024

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel  hat nach § 196 Abs. 2 BauGB einen Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie der PDF im unteren Downloadbereich oder unter dem Menüpunkt Bodenrichtwerte und Steuerliche Bodenrichtwerte.