Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke
- Erschienen amDer Gutachterausschuss für Grundstückswerte der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel hat nach § 196 Abs. 2 BauGB einen Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie der PDF im unteren Downloadbereich oder unter dem Menüpunkt Bodenrichtwerte und Steuerliche Bodenrichtwerte.