Freischaltung des eNoVA-Moduls zur elektronischen Mitteilung der Immobilienverträge

- Erschienen am 07.03.2024

Die Bundesnotarkammer hat nach dem Abschluss der erfolgreichen Pilotierungsphase das eNoVA-Modul zur elektronischen Mitteilung der Immobilienverträge an die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte durch die Notarinnen und Notare freigeschaltet. Seit dem 1. März 2024 können die Notarinnen und Notare mittels des dafür entwickelten Moduls der Bundesnotarkammer die elektronischen Kaufvertragsabschriften als PDF-Dokumente nebst einem Strukturdatensatz auf freiwilliger Basis aus ihrem besonderen elektronischen Notarpostfach (beN) an die besonderen elektronischen Behördenpostfächer (beBPo) der Gutachterausschüsse übermitteln. Zeitgleich haben die Gutachterausschüsse im Land Brandenburg damit begonnen, den Empfang vom bisherigen beBPo der jeweiligen Gebietskörperschaft auf das eigene beBPo des Gutachterausschusses umzustellen. Damit wird die direkte Kommunikation zwischen Notariat und Gutachterausschuss unkomplizierter und bundesweit vereinheitlicht. Zusätzlich eröffnet das eNoVA-Modul zukünftig die Möglichkeit, aus dem übermittelten Strukturdatensatz für die Kaufpreissammlung automatisiert bestimmte Informationen zum Kaufvertrag herauszulesen.

 

Die aktuellen beBPo-Adressen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg finden Sie unter Service – Notare (Stand 1.3.2024).

Abbinder

Datum
07.03.2024