Ausschnitt Bodenrichtwertkarte
© Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2025, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://gutachterausschuss.brandenburg.de

Bodenrichtwerte

Gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt der jeweils zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der Brandenburgischen Bodenrichtwertvorschrift (VV-BRW) jährlich zum Stichtag 1. Januar.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone). Er bezieht sich auf ein unbebautes, fiktives Grundstück mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück) und wird in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben. Bodenrichtwerte machen den Immobilienmarkt transparent und bieten jedem Interessierten einen Überblick über das durchschnittliche Bodenwertniveau. Weitere Informationen zum Bodenrichtwert finden Sie in den Erläuterungen und der Legende zu den Bodenrichtwerten.

Die Bodenrichtwerte für Bauland sowie für Flächen der Land- und Forstwirtschaft sind über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS zum aktuellen Stichtag als auch für zurückliegende Stichtage kostenlos abrufbar.

BORIS Land Brandenburg

Ausschnitt Bodenrichtwertkarte
© Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2025, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://gutachterausschuss.brandenburg.de

Bodenrichtwerte

Gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt der jeweils zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der Brandenburgischen Bodenrichtwertvorschrift (VV-BRW) jährlich zum Stichtag 1. Januar.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone). Er bezieht sich auf ein unbebautes, fiktives Grundstück mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück) und wird in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben. Bodenrichtwerte machen den Immobilienmarkt transparent und bieten jedem Interessierten einen Überblick über das durchschnittliche Bodenwertniveau. Weitere Informationen zum Bodenrichtwert finden Sie in den Erläuterungen und der Legende zu den Bodenrichtwerten.

Die Bodenrichtwerte für Bauland sowie für Flächen der Land- und Forstwirtschaft sind über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS zum aktuellen Stichtag als auch für zurückliegende Stichtage kostenlos abrufbar.

BORIS Land Brandenburg

Bodenrichtwert für forstwirtschaftliche Flächen ab Stichtag 01.01.2025 ohne Aufwuchs

Bodenrichtwerte für Flächen der Forstwirtschaft - ab dem Stichtag 1. Januar 2025 flächendeckend ohne den Wertanteil für den Aufwuchs!

§ 14 Absatz 4 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bestimmt seit 2022, dass Bodenrichtwerte keinen Wertanteil für den Aufwuchs enthalten. Die Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertA) führen dazu aus, dass diese Vorgabe nur in den Fällen Bedeutung hat, in denen dem Aufwuchs ein Werteinfluss beizumessen ist, was regelmäßig nur für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zutrifft. Mit dem Stichtag 1. Januar 2025 wird die Bestimmung des § 14 Abs. 4 ImmoWertV im Land Brandenburg flächendeckend umgesetzt. Alle Bodenrichtwerte für forstwirtschaftliche Flächen beziehen sich daher auf fiktiv unbestockte Flächen. Dieses ist unbedingt zu beachten, um Fehlinterpretationen bezüglich des Preisniveaus zu vermeiden!


Der forstwirtschaftliche Bodenmarkt wird von unterschiedlichsten Einflüssen geprägt. Waldflächen ohne Bestand (unbestockte Flächen) werden nur selten gehandelt. Die Bodenrichtwerte für forstwirtschaftliche Flächen sind daher aus Kaufverträgen für Wald abzuleiten, die überwiegend keine gesonderten Wertangaben für den Boden und Bestand enthalten. Der Bodenrichtwertermittlung müssen daher in der Regel modellhafte Ansätze zugrunde gelegt werden. Informationen zum Preisniveau von Waldverkäufen (Boden und Bestand) und dazugehörige Analysen stehen in den Grundstücksmarktberichten der örtlichen Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses zur Verfügung.

Bodenrichtwerte für Flächen der Forstwirtschaft - ab dem Stichtag 1. Januar 2025 flächendeckend ohne den Wertanteil für den Aufwuchs!

§ 14 Absatz 4 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bestimmt seit 2022, dass Bodenrichtwerte keinen Wertanteil für den Aufwuchs enthalten. Die Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertA) führen dazu aus, dass diese Vorgabe nur in den Fällen Bedeutung hat, in denen dem Aufwuchs ein Werteinfluss beizumessen ist, was regelmäßig nur für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zutrifft. Mit dem Stichtag 1. Januar 2025 wird die Bestimmung des § 14 Abs. 4 ImmoWertV im Land Brandenburg flächendeckend umgesetzt. Alle Bodenrichtwerte für forstwirtschaftliche Flächen beziehen sich daher auf fiktiv unbestockte Flächen. Dieses ist unbedingt zu beachten, um Fehlinterpretationen bezüglich des Preisniveaus zu vermeiden!


Der forstwirtschaftliche Bodenmarkt wird von unterschiedlichsten Einflüssen geprägt. Waldflächen ohne Bestand (unbestockte Flächen) werden nur selten gehandelt. Die Bodenrichtwerte für forstwirtschaftliche Flächen sind daher aus Kaufverträgen für Wald abzuleiten, die überwiegend keine gesonderten Wertangaben für den Boden und Bestand enthalten. Der Bodenrichtwertermittlung müssen daher in der Regel modellhafte Ansätze zugrunde gelegt werden. Informationen zum Preisniveau von Waldverkäufen (Boden und Bestand) und dazugehörige Analysen stehen in den Grundstücksmarktberichten der örtlichen Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses zur Verfügung.